... betrifft alle Fahrer, die nach dem 10.09.2008 einen Omnibusführerschein oder nach dem 10.09.2008 einen LKW- Führerscheinerworben haben.
Wer die entsprechenden Führerscheine an diesen Stichtagen schon besessen hat, gilt als qualifiziert, er muß allerdings alle fünf Jahre die Fortbildung erwerben. Im Bereich Güterverkehr ist der Vorbesitz der "alten" Fahrerlaubnis Klasse 3 als Grundqualifikator anerkannt.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
- Beschleunigte Grundqualifikation durch 140-stündige Ausbildung
- Prüfung Grundqualifikation
- Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrdienst
Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation in zwei verschiedenen Unterrichtsformen an:
- Ganztagsausbildung, von Montag bis Freitag, je Tag 8 Unterrichtsstunden, Dauer 5 Wochen,
Beginn: Demnächst auf Anfrage
- Berufsbegleitende Ausbildung, Unterricht am Mo.,Mi.,Fr. jeweils 18:00-21:15 Uhr, Sa. 08:00-12:00 Uhr,
Beginn: jederzeit Einstieg möglich