- Qualifizierung (BKrFQG und BKrFQVO)

Seit dem 01. Oktober 2006 ist sie Gesetz.

Die Aus- und Weiterbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer/in

Alle Bus- und LKW- Fahrer/innen müssen wissen:
Alle Fahrer/innen, die im Güter-, Werk- oder Personenverkehr gewerblich fahren und dabei Kraftfahrzeuge der Klassen C, CE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E bewegen, benötigen eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 5- tägige Weiterbildung.

 

 

In der Ausbildung und den Fortbildungen werden Kenntnisse aus folgenden drei Bereichen vermittelt:

1.) Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln

2.) Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung

3.) Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik