Seit dem 01. Oktober 2006 ist sie Gesetz.
Die Aus- und Weiterbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer/in
Alle Bus- und LKW- Fahrer/innen müssen wissen:
Alle Fahrer/innen, die im Güter-, Werk- oder Personenverkehr gewerblich fahren und dabei Kraftfahrzeuge der Klassen C, CE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E bewegen, benötigen eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 5- tägige Weiterbildung.
In der Ausbildung und den Fortbildungen werden Kenntnisse aus folgenden drei Bereichen vermittelt:
1.) Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
2.) Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
3.) Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik