Nach der Anmeldung in Jürgen's Fahrschule musst Du einen Führerscheinantrag bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Gerne sammeln wir auch die Anträge und reichen sie für Euch ein. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 1,5 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Express-Bestellung. Die Bearbeitung dauert dann nur ca. 5 Tage. Die zusätzlichen Kosten für die Express-Bestellung betragen 0,- €.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig. In Gronau erhälst Du nach der Anmeldung und begleichen des Grundbetrages Deine Lehrmittel und wirst einem Kurs zugeteilt. Sobald Deine Lernampel auf "grün" steht, kannst Du zur Theorieprüfung. Das Fahrenlernen erfolgt über unseren Simulator und die Fahrstunden.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Ausbildungsvertrag von Jürgen's Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt mit Probezeit 38,30 €, die Erweiterung mit Probezeit 35,00 €. Ohne Probezeit liegen die Kosten bei 39,50 € und die Erweiterung ohne Probezeit bei 34,20 €. Ein Nachantrag beläuft sich auf 29,80 €, Fahrschulwechsler zahlen 29,60 €. BF17 Anträge kosten 7,70 €, je Begleiter nochmals zusätzlich 5,10 €.
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
- Passfoto nicht nötig
- Zusatzerklärung zum Antrag findest du unter Downloads
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 5,10 €
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in Borken erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.
Hast du deinen Hauptwohnsitz in Borken, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:
Fahrerleaubnisbehörde Kreis Borken
Burloer Str. 93
Borken